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Lumag Schneefräse mit Radantrieb SFR80 Schneeräumer Schneeschieber
€ 786.72
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Description
Lumag Schneefräse SFR80 mit RadantriebHersteller: LUMAG
Artikelnummer: SFR-80
EAN: 4047424004524
TECHNISCHE DATEN
Motor:
4-Takt OHV-Wintermotor
Hubraum:
420 cm³
Leistung:
9,0 kW bei 3.600 U/min
Kraftstoff / Tankvolumen:
Benzin bleifrei / 4,0 l
Start über:
Handstart und E-Start mit 230 V
Antrieb über:
Profilräder 16 x 6,5 - 8
Räumbreite:
764 mm
Einzugshöhe:
510 mm
Frässchnecke:
315 mm
Auswurfweite:
bis 15 m
Verstellbarer Kamin:
manuell verstellbar
Fahrstufen:
6 Vor- / 2 Rückwärtsgänge
Frontscheinwerfer:
LED-Licht serienmäßig
Griffheizung:
serienmäßig
Gewicht:
130 kg
MERKMALE
Wenn der Winter sich mit Macht bemerkbar macht und bei Schnee und Eis kein Durchkommen mehr ist, können Schneefräsen Abhilfe schaffen. Überall dort, wo ein einfacher Schneepflug nicht mehr weiter kommt, bietet eine Schneefräse deutliche Vorteile. Im Gegensatz zum Schneepflug schiebt sie den Schnee nicht einfach nur zur Seite, sondern fräst ihn heraus, und wirbelt ihn in großem Bogen von Gehwegen oder Fahrbahnen.
Ideal für den Einsatz um Haus und Hof, sowie zum Räumen von Parkplätzen und Stellflächen
Bequemes Anlassen durch Elektrostart
Robuste Einzugsschnecke, Wurfweite bis 15 Meter
Auswurf 180° stufenlos drehbar über Handkurbel
Höhenverstellung über Gleitkufen
LED-Arbeitsscheinwerfer und Griffheizung zuschaltbar
Inkl. Schneekette
Maximale Räumleistung bei minimaler Lautstärke
Ausstattungsmerkmale:
- Einhandbedienung
- Differentialsperre / Lenkunterstützung
- Elektrostart
- Schneeketten
- Beheizte Handgriffe
Hinweis
Um einen Termin für die Anlieferung per Spedition zu vereinbaren ist eine erreichbare Telefonnummer zwingend erforderlich. Bei allen anderen Geschäften ist diese für eventuelle Rückfragen sehr hilfreich. Selbstverständlich versichern wir Ihnen, das Ihre Rufnummer ausschließlich für die Kaufabwicklung mit Ihnen genutzt wird. Wir werden diese Informationen, sowie alle anderen Kundendaten niemals an Dritte weitergeben oder zu anderen Zwecken nutzen.
Hinweis zum Verpackungsgesetz:
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
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